AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Click & Collect

Bei Wahl der Option „Click & Collect“ ist der Kunde verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Bestellbestätigung abzuholen. Zur Abholung muss der Kunde die Bestellbestätigung vorlegen. Holt der Kunde die Bestellung nach Ablauf von 7 Tagen ab Erhalt der Bestellbestätigung nicht ab, behalten wir uns das Recht vor, aus Gründen der Minimierung von Lagerungskosten vom Kaufvertrag zurückzutreten.

I. Allgemeines


Für alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge gelten ausschließlich die nachstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.


II. Vertragsabschluß


Durch die Unterzeichnung des Kaufvertragsformulars unterbreitet der Käufer uns
ein Angebot, an das er drei Wochen gebunden ist. Mit Ablauf dieser Frist oder
durch vorherige Erfüllung oder Erfüllungsangebot durch uns kommt der Kaufvertrag
zustande, wenn wir das Vertragsangebot des Käufers nicht vorher schriftlich
abgelehnt haben.


III. Preise, Bezahlung


1. Unsere Preise sind feste Abholpreise und verstehen sich inklusive der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls der Käufer die Auslieferung oder
die Montage der gekauften Ware wünscht, werden Zuschläge erhoben.


2. Über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen
hinaus führen wir grundsätzlich keine weiteren Leistungen, wie z. B. Dekorationsarbeiten,
Verlegen von Teppichböden etc., aus. Auf Wunsch bemühen wir
uns, dem Käufer ein Unternehmen zur Durchführung der zusätzlichen Arbeiten
zu benennen. Dem Käufer steht es frei, das von uns genannte Unternehmen zu
beauftragen. Wir haften nicht für die Durchführung dieser Arbeiten.

3. Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Eine
Aufrechnung gegenüber dem Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
die Gegenforderung des Käufers rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.


IV. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Modell oder Abbildung verkauft.


2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn,
dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.


3. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei
Möbeln bleiben ebenso vorbehalten wie handelsübliche Abweichungen bei
Textilien und Leder, insbesondere im Farbton. Dies gilt nicht für den Fall der
Abweichung des Möbelstückes vom Inhalt einer Zusicherung.


V. Lieferung
1. Auf Wunsch des Käufers liefern wir die gekauften Waren an, jedoch nur gegen
Aufpreis. Insofern wird Bezug genommen auf Ziffer III. dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Im übrigen ist vereinbart, dass die Waren vom Käufer
abgeholt werden.


2. Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung haftet der Käufer dafür, dass
der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln
eines Möbeltransporters möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit
durch Eingänge, über Aufzüge und durch Treppenhäuser.
3.

Bei Frei-Haus-Lieferung erfolgt der Transport bis zum dritten Stockwerk
einschließlich. Sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist, berechnen wir bei
Lieferung in höhere Stockwerke die hierdurch zusätzlich anfallenden Kosten.


VI. Lieferfrist
1. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist unverschuldet nicht einhalten können, hat
der Käufer uns eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des
Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch ihn oder, im Fall kalendermäßig
bestimmter Lieferfristen, mit deren Ablauf – zu gewähren. Diese beträgt
1 Woche für Möbel aus eigener Lagerhaltung und 4 Wochen für Möbel aus
fremder Herstellung oder im Falle von Sonderwünschen. Im Einzelfall kann eine
abweichende Nachlieferfrist vereinbart werden. Liefern wir bis zum Ablauf der
Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.


2. Von uns nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere
durch Arbeitsausstände und Aussperrungen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen
sowie Fälle höherer Gewalt, behördliche Eingriffe, die auf einem
unvorhersehbaren, unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist
entsprechend. Das gleiche gilt bei nicht zu vertretenden Störungen im
Geschäftsbetrieb unserer Lieferanten, falls es uns nicht zumutbar oder möglich
ist, uns bei anderen Lieferanten einzudecken.


VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Kaufgegenständen bis zur vollständigen
Bezahlung der gekauften Ware vor. Der Käufer verpflichtet sich,
unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten
Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. In
diesem Fall hat der Käufer den Empfänger auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich
hinzuweisen. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren pfleglich zu behandeln.
2.

Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind
uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändung hat die Mitteilung unter
Beifügung des Pfändungsprotokolls zu erfolgen.
3.

Verstößt der Käufer gegen vorstehend aufgeführte Verpflichtungen oder
behandelt er unser Eigentum nicht pfleglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.


VIII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung des Kaufgegenstandes den Kaufpreis
zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der gekauften Waren auf den
Käufer über.


IX. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die
Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu
wollen, verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung.


2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer
anfallende Lagerkosten zu zahlen.


3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug berechnen wir
25 % des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Käufer nicht nachweist, dass
ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Im Übrigen bleibt uns, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung
eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.


X. Rücktritt
1. Wir brauchen nicht zu liefern, wenn unser Hersteller die Produktion der bestellten
Waren eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese
Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und wir die Nichtlieferung
nicht zu vertreten haben und ferner nachweisen, dass wir uns vergeblich
um die Beschaffung gleichartiger Waren bemüht haben. Über die genannten
Umstände werden wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.


2. Im Übrigen haben wir ein Rücktrittsrecht in dem Fall, dass der Käufer über die
seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht
hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder
Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich
Vorkasse.


XI. Warenrücknahme
1. Im Falle eines Rücktritts und der Warenrücknahme gelieferter Waren haben wir
Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und
Wertminderung.
Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten
Pauschalsätze. Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, Matratzen und
Bettwäsche:
– bei Rücknahme innerhalb des 1. Halbjahres nach
Lieferung: 25 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 2. Halbjahres nach
Lieferung: 35 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 3. Halbjahres nach
Lieferung: 45 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 4. Halbjahres nach
Lieferung: 55 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 3. Jahres nach
Lieferung: 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 4. Jahres nach
Lieferung: 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polstermöbel betragen die Pauschalsätze für Wertminderung und
Gebrauchsüberlassung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
– bei Rücknahme innerhalb des 1. Halbjahres nach
Lieferung: 35 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 2. Halbjahres nach
Lieferung: 45 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 3. Halbjahres nach
Lieferung: 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
– bei Rücknahme innerhalb des 4. Halbjahres nach
Lieferung: 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
2. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis
offen, dass uns keine oder nur eine wesentliche geringere Einbuße entstanden
ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge
wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung, sowie für die Fälle des
Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht
des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.


XII. Gewährleistung
Soweit in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen keine besonderen Regelungen
enthalten sind, bestimmen sich die Rechte des Käufers und die des
Verkäufers nach den gesetzlichen Bestimmungen.


XIII. Haftung des Verkäufers
Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere
aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


XIV. Gerichtsstand
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen oder Vollkaufmann, zu dessen Handelsgewerbe der
Vertrag gehört, ist Gerichtsstand Marburg. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.


XV. Vertragsänderungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei Schriftform Bestandteil
des Vertrages. Dies gilt nicht, wenn solche Vereinbarungen mit einem unserer vertretungsberechtigten
Mitarbeiter getroffen werden.


XVI. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln und des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Beruht die Unwirksamkeit
auf anderen Gründen als solchen des AGB-Gesetzes, so soll anstelle der
unwirksamen Klausel dasjenige gelten, was ihr rechtlich und wirtschaftlich am
nächsten kommt.